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VGN-Nutzung
Die meisten im Vorverkauf erworbenen Eintrittskarten gelten 4 Stunden vor der Veranstaltung bis Betriebsschluss auch als Fahrkarte auf allen
VGN-Verkehrsmitteln (SPNV: 2. Klasse, zuschlagfreie Züge) im gesamten Verbundgebiet zur einmaligen Hin- und Rückfahrt zu/von der Veranstaltung. Im Übrigen gilt der VGN-Gemeinschaftstarif.
Bei print@home-Tickets gilt dies nur, wenn im Bestellprozess der Vor- und Nachname jedes einzelnen Fahrgastes angegeben wurde.
Ohne diese - freiwillige - Angabe ist das print@home-Ticket kein Kombiticket, was auch nach der Buchung aus technischen Gründen nicht mehr verändert werden kann.
HINWEIS: Bei Tickets mit VGN-Nutzungsmöglichkeit ist im unteren rechten Teil der Eintrittskarte zusätzlich das VGN-Logo aufgedruckt.